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der professor meint... +

„…es lebe die VOB/B!“

KOLUMNE!

Meine These: Totgesagte leben länger.

Am 25. April 2024 findet der 21. Stuttgarter Baurechtstag mit dem Titel „Der langsame Tod der VOB/B…und alternative Lösungen“ statt. Noch befremdlicher als der Titel ist die damit einhergehende Todesanzeige der VOB/B. Auch in verschiedenen Posts auf LinkedIn wird das Ende der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen förmlich schon heraufbeschworen. Das einhellige Argument: Die VOB/B ist nur ein Regelwerk von Interessengruppen. Ausschließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist als legitimes Regelwerk zu betrachten, da es vom Gesetzgeber stammt. Ein zweiter Punkt auf der Contra-Liste: Die VOB/B enthält viele unklare Regelungen, die Streit provozieren. Das alles ist wohl war, aber in der Argumentation gleichwohl als „selten dämlich“ anzusehen.

Meine Meinung: Wenn das Bauvertragsrecht im BGB die VOB/B ersetzen soll, bitte vollständig, richtig und zweifelsohne. Ein zentraler Punkt zum Bedenken: Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Regelungen schlicht kein unmittelbares Änderungsanordnungsrecht. Im Baualltag ein enormer Zeitfresser: Erst muss bis zu 30 Tage verhandelt werden, um nach erfolglosem Abbruch der Verhandlungen, die Leistung einseitig bestimmen zu dürfen. Ich frage mich: Wer denkt sich so etwas aus?! Zudem gestalten sich die anderen Regelungen im BGB auch nicht praktikabler. Wenn man mal ganz von der Tatsache absieht, dass viele notwendigen Regelungen bis heute fehlen.‌

Fakt ist: Die VOB/B hat sich über fast 100 Jahre bewährt, weil es in der Gesetzgebung keine adäquaten Alternativen gibt. Möge der Gesetzgeber doch eher darüber nachdenken, die anerkannten Regeln der VOB/B in das BGB zu übernehmen. Sinnvolle Verbesserungen seien uns dabei herzlich willkommen.

‌Bis dahin:
Es lebe die VOB/B!

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